Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
Im Privatrecht gelten das Prinzip der Vertragsfreiheit sowie der Grundsatz der Vertragstreue. Bei allen Rechtsfragen ist deshalb immer zuerst zu prüfen, was zwischen den Beteiligten vereinbart wurde. Für alle Rechtsverhältnisse gilt, dass vertragliche Vereinbarungen Vorrang haben. Es ist also möglich, dass im selben Betrieb Mitarbeiter mit unterschiedlichen Kündigungsfristen arbeiten.