Die Haftung bei Gepäckproblemen – das sind Ihre Ansprüche
Zuerst einmal ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, dass Sie mit Ihrer Situation nicht alleine sind. Jeder 144. Fluggast in Europa hat schon einmal Erfahrungen mit abhanden gekommenem Gepäck gemacht, das bedeutet rund ein verlorener Koffer pro Flugzeug. Dementsprechend gibt es gesetzliche Regelungen, die Ihre Rechte mit verlorenem oder beschädigtem Gepäck regeln – allen voran das sogenannte Montrealer Übereinkommen, das für Sie als EU-Bürger weltweit gilt. Die Fluggesellschaft haftet danach grundsätzlich für sämtliche Gepäckverspätungen, aber auch verloren gegangene oder beschädigte Gepäckstücke.
Anders als bei Flugverspätungen in der EU gibt es für abhanden gekommenes oder beschädigtes Gepäck keine pauschal festgelegten Beträge, die Sie von der Airline anfordern können.
Vielmehr ist eine Entschädigung abhängig vom konkreten Schaden, also davon, welche Gepäckstücke verloren gegangen sind sowie ob und wann sie wieder aufgetaucht sind. Dies bedeutet, dass:
- Sie Ihren Schaden konkret nachweisen und beziffern können.
- im Einzelfall bereits sehr kurze Verspätungen zu Ersatzansprüchen führen können (Beispiel: Sie haben einen wichtigen Geschäftstermin verpasst)
- die Fluggesellschaft den Schadensersatz nur dann verweigern kann, wenn sie alle ihr zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat.
Die Höchstgrenze des Schadensersatzes liegt dabei bei ca. 1.333 Euro.
Der Einfachheit halber unterscheiden wir erst einmal zwischen verspätetem Gepäck, endgültig verloren gegangenem und beschädigtem Gepäck.