Wann steht Ihnen grundsätzlich eine Entschädigung zu?
Hat Ihr Flug über zwei Stunden Verspätung, können Sie zwar keine Ausgleichszahlung verlangen; allerdings muss Ihnen die Airline ab diesem Zeitpunkt Verpflegung zur Verfügung stellen sowie zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe ermöglichen.
Ab einer Flugverspätung von drei Stunden können Sie von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung verlangen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie entweder
- In einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) gestartet sind oder
- Sie in einem EU-Mitgliedstaat gelandet sind und die Airline Ihren Hauptsitz in Europa hat.