Alles rund um die Probezeit beim Autofahren

Theorie- und Praxisprüfung haben Sie gemeistert, nach vielen Abenden in der Fahrschule und einigen Fahrstunden halten Sie endlich den Führerschein in den Händen. Nun sind Sie offiziell dazu berechtigt ein Kraftfahrzeug zu führen - mit einer Einschränkung: Sie befinden sich nämlich zunächst noch in der sogenannten Probezeit; eine Art Bewährungsprobe. Was Sie als Fahranfänger in der Probezeit beachten müssen, welche Probleme bei Verstößen auftreten können und was die Probezeit umfasst, erklären wir Ihnen hier.

Warum gibt es die Probezeit?

Die Probezeit hat vor allem einen Zweck: Prävention. Denn gerade Fahranfänger sind besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt, sei es aufgrund von Unachtsamkeit, Alkohol am Steuer oder weil das „Risiko Auto“ in dieser Lebensphase häufig noch unterschätzt wird. Das ist leider kein Klischee, sondern Realität. Insbesondere männliche Fahrer zwischen 18 und 24 führen die Unfallstatistik an, wie eine aktuelle Erhebung des statistischen Bundesamts zeigt.

Wie lange dauert die Probezeit?

Bereits 1986 hat der Gesetzgeber daher erstmals festgelegt, dass nach Erwerb des Führerscheins eine zweijährige Probezeit gelten soll. Der Führerschein soll wortwörtlich zunächst auf Probe erteilt werden. Dabei soll eine deutlich niedrigere Toleranzschwelle für Verkehrsverstöße jeder Art gelten, denn nur so kann gewährleistet werden, dass Fahranfänger sich von Beginn an verantwortungsbewusst und gewissenhaft im Straßenverkehr bewegen. Die Probezeit beginnt an dem Tag, an dem Sie den Führerschein erhalten, also mit dem Bestehen der praktischen Prüfung. Sie endet zwei Jahre später mit Ablauf des Tages, der mit seinem Datum dem Tag der Führerscheinerteilung entspricht. Also beispielsweise:

  • Erhalt Führerschein: 15.02.2019
  • Ende Probezeit: 15.02.2021 um 24 Uhr

Für wen gilt die Probezeit?

Die Probezeit gilt für alle Fahranfänger der Führerscheinklassen A, B, C und D, also für Fahrer von Motorrädern, Pkws, Lkws und Bussen. Ausgenommen sind die Klassen L und T. Zudem muss jeder Fahrer die Probezeit immer nur einmal durchlaufen. Das bedeutet: Wenn beispielsweise zunächst der Pkw-Führerschein erteilt und die Probezeit beim Auto dann erfolgreich durchlaufen wurde, muss der Fahrer mit seiner neu erworbenen Motorrad-Fahrerlaubnis nicht erneut eine weitere Probezeit durchlaufen.

Achtung: Auch wenn beispielsweise für Mofas keine Probezeit gilt, so können Verkehrsverstöße mit diesem Fahrzeug dennoch Auswirkungen auf die Probezeit beim Auto haben. Die Führerscheinstelle kann aufgrund der Voreintragungen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit äußern und die Probezeit kann sich auf weitere zwei Jahre, also insgesamt vier Jahre, verlängern.

Was umfasst die Probezeit?

In der Probezeit müssen Sie besonders achtsam im Verkehr sein und sich idealerweise nichts zuschulden kommen lassen. Jeder Verstoß kann Folgen haben; auch kleinere Verstöße werden stärker sanktioniert.

Hierbei wird unterschieden zwischen sogenannten A- und B-Delikten. A-Delikte sind sehr schwerwiegende Verkehrsverstöße, während B-Verstöße etwas weniger schwerwiegend sind.

A-Delikte in der Probezeit sind zum Beispiel folgende Verstöße:

Delikt Beispiel
(Fahrlässige) Körperverletzung Sie sind unaufmerksam und verursachen einen Unfall mit einem anderen PKW-Fahrer. Dieser erleidet infolgedessen eine Platzwunde.
Fahrlässige Tötung Sie sind unausgeschlafen und entschieden sich dennoch dazu, zu fahren, schlafen daraufhin am Steuer ein und verursachen einen Unfall, bei dem eine andere Person tödlich verunglückt.
Fahren unter Alkohol In der Probezeit ist jeder Schluck Alkohol einer zu viel. Es gilt die 0-Promille-Grenze. Auch wenn Sie keinerlei Fahrauffälligkeiten zeigen und nur rein zufällig auf Ihren Alkoholgehalt im Blut getestet werden, begehen Sie dieses A-Delikt.
Nötigung Sie drängen andere Fahrer von der Fahrbahn ab oder setzen sie unter Druck, zum Beispiel durch Drängeln auf der Autobahn.
Unterlassene Hilfeleistung Sie beobachten einen Unfall und fahren weiter, ohne Hilfe zu leisten bzw. Hilfe anzufordern.
Fahrerflucht Sie sind in einen Unfall verwickelt und entfernen sich vom Unfallort, ohne Ihre Beteiligung am Unfall anzugeben oder eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu warten. Auch verhältnismäßig ungefährliche Unfälle sind hiervon umfasst. Verursachen Sie einen Kratzer, eine Delle oder andere Sachschäden an einem fremden Auto und hinterlassen weder Kontaktdaten, noch melden Sie den Unfall, begehen Sie in der Probezeit beim Auto ebenso ein A-Delikt.
Weitere A-Delikte in der Probezeit beim Auto sind Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 21 km/h.
Nichteinhaltung des Mindestabstands.
Missachtung des Rechtsfahrgebots.
Bei Rot über die Ampel fahren.
Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage.

B-Delikte in der Probezeit beim Auto sind zum Beispiel:

Delikt Beispiel
Fehlerhafte Reifen Es ist Dezember und es liegt Schnee, dennoch fahren Sie mit Sommerreifen.
Mitnahme von Kindern ohne entsprechenden Kindersitz oder ohne Sicherung Ihr zweijähriges Kind ist aufgrund der Größe kindersitzpflichtig, dennoch sitzt es nicht erhöht, nicht angeschnallt und ohne Sitz im Auto.
Ungesicherte Ladung Sie fahren in den Urlaub und nehmen Ihre Ski auf dem Autodach mit. Diese sind nicht ordnungsgemäß gesichert und könnten dadurch herunterfallen.
Kennzeichenmissbrauch Sie machen die Ziffern auf Ihrem Kennzeichen unkenntlich, sodass man z.B. im Falle einer Radarkontrolle nicht auf Sie schließen kann.
Überziehung der Hauptuntersuchung Heute ist der 01.04.2019 - Ihre TÜV-Prüfung war am 01.04.2018 fällig und somit mehr als 8 Monate überzogen.

Was passiert bei Verstößen in der Probezeit?

Jedes ins Zentralverkehrsregister eintragungspflichtige Vergehen zieht in der Probezeit ein Bußgeld von mindestens 40 Euro nach sich.

Werden Sie beispielsweise in der Probezeit mit dem Auto wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h geblitzt, so hat dies in aller Regel keine Auswirkung auf die Probezeit, abgesehen von dem Bußgeld.

Jeder Verstoß, der mit einem Bußgeld von mehr als 60 € bewährt ist, wird jedoch mit mindestens einem Punkt in Flensburg bestraft.

Doch manchmal bleibt es nicht dabei – es können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre
  • Anhebung der Bußgeldsumme
  • Entzug des Führerscheins
  • Anordnung eines Aufbauseminars

Die Anordnung der Maßnahmen liegt im Ermessen der zuständigen Behörde – diese ordnet die oben genannten Maßnahmen an, wenn sie der Meinung ist, dass nur so ausreichender Schutz für den Straßenverkehr und für den Fahrer selbst gewährleistet werden kann.

Begehen Sie ein Delikt der Gruppe A oder zwei Delikte der Gruppe B, so müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen und sehen sich zudem mit einer Verlängerung der Probezeit konfrontiert. Nehmen Sie nicht am Aufbauseminar teil, so wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Ein Aufbauseminar kostet in der Regel zwischen 200 – 500 €. Es dauert zwischen zwei und vier Wochen und wird in Form eines Gruppenseminars veranstaltet. Zusätzlich müssen Sie im Rahmen dieses Seminars auch eine Fahrprobe leisten, die ungefähr wie eine Fahrstunde gestaltet ist. Eine Fahrprüfung gibt es nicht. Am Ende erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung, die Sie der Behörde als Nachweis zukommen lassen müssen. Für die Aufbauseminare sind hierfür lizensierte Fahrschulen zuständig.

Begehen Sie während der erneuten Probezeit oder während des Aufbauseminars abermals ein A- oder zwei B-Delikte, so werden Sie schriftlich verwarnt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird Ihnen zwei Monate Zeit gewähren, um eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen.

Begehen Sie erneut ein A- oder zwei B-Delikte, so wird Ihnen der Führerschein in aller Regel entzogen. Die Wiedererteilung des Führerscheins kann erst nach der sogenannten Sperrfrist, die Ihnen im Rahmen des Bescheids zum Entzug des Führerscheins mitgeteilt wurde, beantragt werden. Drei Monate vor Ende der Sperrfrist können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung bei der Führerscheinbehörde stellen.

Was passiert bei Punkten in Flensburg während der Probezeit?

Für Fahrer in der Probezeit haben Punkte in Flensburg im Gegensatz zu erfahrenen Autofahrern weitreichende Konsequenzen. Bereits ein Punkt reicht für eine Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre aus. Zudem erfordert der Punkt auch ein Aufbauseminar.

Beim zweiten A-Delikt wird außerdem eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Zudem erhalten Sie eine Verwarnung.

Außerdem gibt es für Fahrer in der Probezeit keinerlei Möglichkeit, die Punkte wieder abzubauen. Erst nach dem Ende der Probezeit können Sie diese Punkte entweder durch den Besuch eines Aufbauseminars oder in Folge der Verjährung wieder abbauen. Die Möglichkeit zum Abbau beginnt erst mit dem Ende der Probezeit.

Fazit

Gerade in der Probezeit ist es besonders heikel, die Regeln im Straßenverkehr nicht ganz so genau zu nehmen. Eine besondere Sorgfalt und pflichtbewusstes Fahren sind daher ratsam.