Ordnungs­widrigkeiten im Straßenverkehr: Was Ihnen drohen kann

Sicherlich ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Sie haben es eilig, stehen unter Zeitdruck und die Straßen erscheinen leer. Trotz des Wissens um eine Geschwindigkeitsbegrenzung drücken Sie ein wenig fester auf das Gaspedal – und werden prompt geblitzt. Nun hoffen Sie auf ein möglichst geringes Bußgeld, idealerweise wünschen Sie sich, dass Sie überhaupt keine Post von der Behörde bekommen werden. Doch nicht immer wird diese Hoffnung erfüllt und so wandert Ihnen dann doch ein Knöllchen ins Haus.

Wir erklären Ihnen, welche Ordnungswidrigkeitsverstöße im Straßenverkehr häufig vorkommen, welche Maßnahmen und Strafen drohen und wie Sie sich dagegen wehren können.

Was ist noch Verkehrsordnungs­widrigkeit und was schon Straftat?

Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, die im Strafgesetzbuch geregelt sind, sondern kleinere Gesetzesübertretungen, die unter das Verwaltungsrecht – genauer gesagt unter das Sicherheits- und Ordnungsrecht – fallen. Im OWiG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz, sind einzelne Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen ergeben sich zusätzlich aus der Straßenverkehrsordnung und dem Straßenverkehrsgesetz. Im Straßenverkehr ist zum Beispiel das zu schnelle Fahren eine klassische Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Für den Vollzug von Ordnungswidrigkeiten sind die Verwaltungsbehörden zuständig, was für Sie als Bürger den Vorteil hat, dass keine Strafen verhängt werden dürfen und keine Einträge ins Führungszeugnis vorgenommen werden können. Ihre Verstöße können allerdings in das Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamts eingetragen werden.

Bei der Bestimmung der Höhe der Geldbuße wendet die Behörde Ermessen an und entscheidet dann, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird. In schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Wann wird ein Bußgeld fällig und wann wird (nur) eine Verwarnung ausgesprochen?

Ordnungswidrigkeiten sind bereits die leichteste Form der gesetzlichen Ahndung. In der Regel wird eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr mittels eines Bußgeldverfahrens verfolgt. Doch gerade aufgrund der Fülle an Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten und zur Entlastung der Behörden, kann anstelle eines Bußgeldverfahrens zunächst auch eine (kostenpflichtige) Verwarnung ausgesprochen werden. Diese Verwarnung kommt dann zum Tragen, wenn nach dem Ermessen der Behörde eine übermäßig leichte Form des Verstoßes vorliegt, keine Beeinträchtigung des Verkehrs gegeben ist und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann. Man spricht auch von einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit. Die Behörde kann eine Summe zwischen 5 und 55 Euro verhängen.

Achtung: Sie haben keinen Anspruch auf die Erteilung einer (kostenpflichtigen) Verwarnung anstelle eines Bußgeldverfahrens. Die Entscheidung, ob direkt in ein Bußgeldverfahren übergegangen oder eine Verwarnung zunächst als angemessen erachtet wird, obliegt allein der Behörde und deren Einschätzung. Diese kann so entscheiden, muss aber nicht.

Typische geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die üblicherweise eine Verwarnung nach sich ziehen, sind etwa

  • Fahrradfahren auf der falschen Straßenseite
  • als Fußgänger die Straße trotz roter Ampel überqueren
  • Parken gegen die Fahrtrichtung.

Verweigern Sie die Zahlung eines Verwarngeldes, so geht es in ein Bußgeldverfahren über. Üblicherweise kommen dann Mehrkosten und ein Mehraufwand auf Sie zu. Daher ist es ratsam, wenn auch ärgerlich, die Verwarnung anzunehmen und zu zahlen.´

Welche Ordnungswidrigkeiten im Verkehr gibt es?

Es ist spät nachts, kein Auto weit und breit, die Ampel ist rot. Kurzum entschließen Sie sich bei Rot über die Ampel zu fahren – damit haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Auch das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage während des Fahrens gilt als Verkehrsordnungswidrigkeit und zieht in der Regel eine saftige Geldstrafe und ein Fahrverbot nach sich.

An diesen beiden Beispielen erkennen Sie: Es geht um Handlungen, die Sie spontan und unüberlegt begehen. Kommt es dabei zu keinem nennenswerten Schaden, so soll die zuständige Behörde entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Ihnen dieses Verhalten anrechnen möchte. Ordnungswidrigkeiten haben hauptsächlich die Funktion des mahnenden Zeigefingers.

In der Praxis besonders häufig sind die oben erwähnten Rotlichtverstöße und das Telefonieren am Steuer. Außerdem:

  • zu schnelles Fahren,
  • Falschparken,
  • Defekte am Fahrzeug,
  • kein oder ein zu geringer Sicherheitsabstand,
  • das Missachten der Anschnallpflicht aller Fahrzeuginsassen,
  • das Fehlen eines Kindersitzes, wenn Kinder mitfahren, die einen solchen benötigen
  • Vorfahrtsmissachtungen.

Besonders praxisrelevant sind Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier wird danach differenziert, ob Sie inner- oder außerorts zu schnell gefahren sind. Gerade innerorts ist die Schwelle zur Ordnungswidrigkeit niedriger und die Geldbuße vergleichsweise höher, da im Innenbereich häufig ein größeres Gefährdungsrisiko herrscht, zum Beispiel für Fußgänger.

Tabelle 1: Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW außerorts

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 10 € - -
11–15 km/h 20 € - -
16–20 km/h 30 € - -
21–25 km/h 70 € 1 -
26–30 km/h 80 € 1 (1 Monat)*
31–40 km/h 120 € 2 (1 Monat)*
41–50 km/h 160 € 2 1 Monat
51–60 km/h 240 € 2 1 Monat
61–70 km/h 440 € 2 2 Monate
über 70 km/h 600 € 2 3 Monate

* In der Regel kommt es nur zu einem Fahrverbot, wenn sich die Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr zweimal innerhalb eines Jahres ereignet.

Tabelle 2: Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW innerorts

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 15 € - -
11–15 km/h 25 € - -
16–20 km/h 35 € - -
21–25 km/h 80 € 1 -
26–30 km/h 100 € 1 (1 Monat)*
31–40 km/h 160 € 2 1 Monat
41–50 km/h 200 € 2 1 Monat
51–60 km/h 280 € 2 2 Monate
61–70 km/h 480 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate

* In der Regel kommt es nur zu einem Fahrverbot, wenn sich die Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr zweimal innerhalb eines Jahres ereignet.

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr

Verjährungen haben den Zweck, dass nach einer bestimmten Zeit Rechtssicherheit für Sie eintreten kann. Denn andernfalls könnte man Sie noch Jahrzehnte nach einer Ordnungswidrigkeit dafür belangen. Daher möchte der Gesetzgeber, dass irgendwann ein Schlussstrich gezogen wird und eine Ahndung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist.

Die Regelverjährung einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr ist vergleichsweise schnell. Die Behörde muss Ihnen innerhalb von drei Kalendermonaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von der Ordnungswidrigkeit mitteilen, ob und wie sie gegen Sie vorgehen möchte. Die dreimonatige Verjährungsfrist kann allerdings durch verschiedene innerbehördliche Vorgänge unterbrochen und auf sechs Monate verlängert werden.

Oftmals schickt die Behörde Ihnen einen Anhörungsbogen, der Sie zur Stellungnahme innerhalb einer Frist auffordert. Durch den Zugang des Anhörungsbogens wird die Verjährung gehemmt, das heißt, die Frist beginnt erneut. Dies ist die sogenannte Verfolgungsverjährung.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben?

In manchen Fällen kann es sich lohnen, gegen den Ihnen zugegangenen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Zwar sendet die Behörde in aller Regel keine falschen oder gar willkürlichen Bescheide aus, dennoch können auch auf Seiten der Beamten mitunter Fehler passieren. Auch die Geschwindigkeitsmessgeräte können unter Umständen nicht (mehr) geeicht sein oder fehlerhafte Messergebnisse liefern. Dies ist jedoch selten der Fall.

Es besteht daher die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides schriftlich Einspruch einzulegen.

Technische Messfehler sind in der Praxis möglich, rechnen Sie allerdings aber immer damit, dass der Kostenbescheid korrekt ist. In diesem Fall kommen noch einmal Mehrkosten auf Sie zu. Daher empfiehlt sich ein Einspruch nur bei sehr genauer Abwägung der Kosten und des Nutzens für Sie.