Was ist noch Verkehrsordnungswidrigkeit und was schon Straftat?
Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, die im Strafgesetzbuch geregelt sind, sondern kleinere Gesetzesübertretungen, die unter das Verwaltungsrecht – genauer gesagt unter das Sicherheits- und Ordnungsrecht – fallen. Im OWiG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz, sind einzelne Ordnungswidrigkeiten aufgeführt. Verkehrsordnungswidrigkeiten hingegen ergeben sich zusätzlich aus der Straßenverkehrsordnung und dem Straßenverkehrsgesetz. Im Straßenverkehr ist zum Beispiel das zu schnelle Fahren eine klassische Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Für den Vollzug von Ordnungswidrigkeiten sind die Verwaltungsbehörden zuständig, was für Sie als Bürger den Vorteil hat, dass keine Strafen verhängt werden dürfen und keine Einträge ins Führungszeugnis vorgenommen werden können. Ihre Verstöße können allerdings in das Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamts eingetragen werden.
Bei der Bestimmung der Höhe der Geldbuße wendet die Behörde Ermessen an und entscheidet dann, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird. In schweren Fällen kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.