Geschwindigkeits­überschreitung – Das kann teuer werden

Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt. Temposünder werden teils empfindlich zur Kasse gebeten. Wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit deutlich überschritten, müssen Temposünder sich darauf gefasst machen, ihr Fahrzeug längere Zeit stehen zu lassen. Erfahren Sie hier, welche Folgen auf Sie zukommen können und in welchem Fall die Einschaltung eines Experten sinnvoll ist.

Geschwindigkeits­begrenzungen – Wozu?

Tagtäglich hagelt es Bußgeldbescheide, Punkte und Fahrverbote. Laut Kraftfahrt-Bundesamt ist die Geschwindigkeitsüberschreitung die am häufigsten begangene Ordnungswidrigkeit im Verkehr – in 2017 beispielsweise 67 % aller Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten.

Grundsätzlich ist oberstes Ziel einer Geschwindigkeitsbeschränkung – egal ob Sie sich auf einer Landstraße oder Autobahn befinden – die Verkehrssicherheit. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Sicherheit im Straßenverkehr und besagt, dass Sie Ihr Fahrverhalten immer an Wetter-, Sicht- und Straßenverhältnisse anpassen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit drosseln müssen.

Achtung: Das Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer ist innerorts wesentlich höher als außerhalb einer Ortschaft. Deswegen sind Bußgelder innerorts höher.

Nicht zu vergessen: Tempolimits tragen zum Umweltschutz bei, indem der CO2-Ausstoß und der Kraftstoffverbrauch vermindert wird. Daneben reduzieren sich Schadstoff- und Lärmemissionen.

Geschwindigkeits­überschreitung – Welches Tempolimit gilt wo?

Die StVO regelt ausführlich das geforderte Verhalten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, auch die Richtgeschwindigkeit. Grundsätzlich gilt:

  • innerorts maximal 50 km/h (solange nichts anderes ausgeschildert ist)
  • außerorts für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen maximal 100 km/h

Geschwindigkeitsüberschreitung – Wie teuer wird's?

Sei es durch Unachtsamkeit oder durch bewusstes Gas geben: Fast jeder missachtet einmal im Leben die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Waren Sie zu schnell unterwegs, drohen

  • Bußgelder,
  • Punkte in Flensburg bis hin zu
  • Fahrverboten.

Der Bußgeldkatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt Aufschluss über drohende Strafen. Hier eine Tabelle der vorgesehenen Sanktionen:

Tabelle 1: Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW außerorts

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 10 € - -
11–15 km/h 20 € - -
16–20 km/h 30 € - -
21–25 km/h 70 € 1 -
26–30 km/h 80 € 1 (1 Monat)*
31–40 km/h 120 € 2 (1 Monat)*
41–50 km/h 160 € 2 1 Monat
51–60 km/h 240 € 2 1 Monat
61–70 km/h 440 € 2 2 Monate
über 70 km/h 600 € 2 3 Monate

* In der Regel kommt es nur zu einem Fahrverbot, wenn sich die Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr zweimal innerhalb eines Jahres ereignet.

Tabelle 2: Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW innerorts

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 15 € - -
11–15 km/h 25 € - -
16–20 km/h 35 € - -
21–25 km/h 80 € 1 -
26–30 km/h 100 € 1 (1 Monat)*
31–40 km/h 160 € 2 1 Monat
41–50 km/h 200 € 2 1 Monat
51–60 km/h 280 € 2 2 Monate
61–70 km/h 480 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate

* In der Regel kommt es nur zu einem Fahrverbot, wenn sich die Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h oder mehr zweimal innerhalb eines Jahres ereignet.

Bußgeld

Dem Bußgeldkatalog entnehmen Sie, wie hoch die Geldstrafe je nach Geschwindigkeit ausfallen wird. Die Strafen bewegen sich zwischen 10 und 680 €, wobei das Bußgeld für die Zuwiderhandlung innerhalb einer Ortschaft höher ausfällt.

Tipp

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, das Bußgeld zu zahlen, können Sie es in Raten abzahlen. Melden Sie sich bei der zuständigen Behörde und legen Ihre Zahlungsunfähigkeit dar.

Ab 70 € Bußgeld erhalten Raser den ersten Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Ab vier Punkten können Temposünder durch ein Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Jedoch nur alle fünf Jahre.

Fahrverbot

Innerorts führt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h zu einem Fahrverbot; außerorts ab 41 km/h. Ein Fahrverbot kann bis zu drei Monate verhängt werden.

Wiederholungstäter

Werden Sie wiederholt geblitzt, kann die Behörde sofort ein Fahrverbot erteilen oder das Bußgeld erhöhen. Waren Sie zweimal innerhalb eines Jahres mehr als 26 km/h zu schnell, ergeht ebenfalls ein Fahrverbot.

Verlängerung der Probezeit

Als Fahranfänger müssen Sie ab der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen. Mehr Informationen zum Thema Probezeit finden Sie in unserem Artikel „Alles rund um die Probezeit beim Autofahren“.

Geblitzt – Und nun?

Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet, haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Typische Ordnungswidrigkeiten im Verkehr oder den wichtigen Unterschied zu Straftaten finden Sie hier. Kurze Zeit nach erfasster Geschwindigkeitsüberschreitung flattert Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus.

Definition: Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt (VA), der den Betroffenen aufgrund der Begehung einer Ordnungswidrigkeit zu einer Zahlung verpflichtet.

Bußgeldbescheid anfechten

Ab Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie eine vierzehntägige Einspruchsfrist. Prüfen Sie Ihren Bescheid sorgfältig auf grobe Messfehler oder formale Kriterien. Ziehen Sie bei Auffälligkeiten am besten einen Spezialisten hinzu.

Tipp

Der Bußgeldbescheid muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Verstoß bei Ihnen eingehen. Die dreimonatige Verjährungsfrist kann aber auch durch verschiedene innerbehördliche Vorgänge unterbrochen und somit auf sechs Monate verlängert werden.

Fahrverbot abwenden

Ein verhängtes Fahrverbot können Sie nach Ermessen der zuständigen Behörde abwenden, indem Sie sich auf § 4 Absatz 4 Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) berufen. Ein drohendes Fahrverbot wandelt sich dadurch in eine bloße Geldstrafe. Meist verdoppelt sich die Geldbuße. Als Argument dient zum Beispiel ein drohender Arbeitsplatzverlust aufgrund des Fahrverbots. Aber: Wiederholungstätern und Punkte-Besitzern in Flensburg bleibt dieser Weg nahezu versperrt.

Tipp

Sie können den Zeitraum des Fahrverbots selbst festlegen. Sind Sie Berufspendler, legen Sie sich das Fahrverbot in den Urlaub. In der Regel gilt aber eine vier-Monats-Frist ab Wirksamkeit des Bescheids.

Nutzen Sie die Hilfe eines Experten

Ein im Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüft für Sie, ob

  • der Bußgeldbescheid an formalen Mängeln leidet;
  • die Geschwindigkeitsmessung zu nah nach der Geschwindigkeitsbeschränkung durchgeführt wurde;
  • eine Toleranz von 3 km/h bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h oder eine Toleranz von 3 % ab 100 km/h nicht berücksichtigt wurde;
  • das Messgerät oder der Messvorgang an Mängeln litt oder
  • der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist.

Diese verschiedenen Ansatzpunkte können einen Bußgeldbescheid gegenstandslos machen oder ein Fahrverbot vermeiden.