Krieg am Gartenzaun – welche Grenze zum Grundstück muss eingehalten werden?
Grenzbepflanzung in Nähe der durch Zäune getrennten Grundstücke sorgt unter Nachbarn häufig für Unmut. Welche Abstände von Bepflanzung zum Zaun eingehalten werden, ist in Deutschland allerdings nicht einheitlich geregelt, sondern Ländersache.
Die Regelungen der Länder sind unterschiedlich detailreich. So legen manche Länder ganz konkret fest, welche Bepflanzung wie nah an einen Zaun gepflanzt werden darf, während in anderen Ländern die Höhe der Pflanze maßgeblich für den einzuhaltenden Abstand ist. Da die Regelungen insgesamt aber sehr unterschiedlich sind, lässt sich kein wirklicher gemeinsamer Nenner herauslesen.
Grundsätzlich gilt: In jedem Bundesland sind kleinere Pflanzen – seien es Bäume, Hecken oder Sträucher unter einem Meter, die nicht unmittelbar den Zaun des Nachbars tangieren, die Grundstücksgrenze nicht überschreiten und die Sicht nicht behindern – überall gestattet. Nur im Ausnahmefall drohen Beschränkungen.