Dieselgate: Ihre Rechte als betroffener Fahrer

Sie sind geschädigter Dieselkunde und möchten sich über Ihre Rechte informieren? Vielleicht haben Sie sich auch bereits für die Musterfeststellungsklage gegen VW eingetragen? Wir verraten Ihnen, warum die Musterfeststellungsklage eine Mogelpackung zu Lasten geschädigter Verbraucher ist, an der VW Millionen einsparen kann - und klären Sie über Ihre Rechte als geprellter Dieselkunde auf.

„Dieselgate“ und die Musterfeststellungsklage - eine Mogelpackung

Ob „Dieselgate“ oder „Abgasaffäre“ – unter verschiedenen Bezeichnungen geistert der VW-Skandal bereits seit 2015 durch die deutsche Presse. Inhaltlich geht es bei „Dieselgate“ um eine Reihe meist illegaler Manipulationen von Autoherstellern zur Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Abgaswerte.

Weltweit sind vom Dieselskandal rund 11 Millionen Fahrzeuge betroffen. Es handelt sich um Fahrzeuge mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Škoda.

Immerhin: Seit dem 1. November 2018 hat der Gesetzgeber mit dem neuen Klageinstrument Musterfestellungsklage eine Art „Sammelklage“ für geschädigte Verbraucher ermöglicht.

Noch am selben Tag hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Alle oben beschrieben Fahrzeugtypen sind dabei umfasst.

Rechtliche Gewissheit gibt es jedoch bislang für viele geschädigte Verbraucher noch nicht. Ganze 427.000 von ihnen haben sich der Musterfeststellungsklage mit Eintragung ins dafür vorgesehene Klageregister angeschlossen – „kostenlos und schnell“ sollte das Verfahren den geprellten VW-Kunden zu ihrem Recht verhelfen, so Ex-Bundesjustizministerin Katharina Barley.

Von wegen „kostenlos und schnell“ – Abschließendes Urteil wird frühestens 2023 erwartet

Bereits jetzt zeigt sich aber, dass das neue Klageinstrument womöglich vieles, aber sicherlich nicht schnell ist – zwar wird am 30. September 2019 in Braunschweig der erste Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht stattfinden.

Volkswagen selbst erwartet ein Urteil im Sammelprozess aber frühestens im Jahr 2023. Da viele Landgerichte den Klägern im Individualverfahren mittlerweile zwar Schadensersatzansprüche zubilligen, aber hiervon den sogenannten Nutzungsersatz abziehen, müssen geschädigte Verbraucher mit jedem weiteren Tag mit geringeren Summen rechnen. Der Nutzungsersatz, der von dem Gesamtbetrag abgezogen wird, richtet sich danach, wie lange der Kunde den Wagen bis zum Urteil nutzte sowie nach dem Kilometerstand.

Die Musterfeststellungsklage spielt Volkswagen in die Hände – je länger es dauert, desto mehr spart der Konzern

Das bedeutet im Klartext: Durch die Musterfeststellungsklage spart VW deshalb jährlich mehr als 100 Millionen Euro ein, die eigentlich den Kunden zustünden. Der Konzern selbst macht daraus keinen Hehl und spielt auf Zeit – zulasten der geschädigten Verbraucher.

Weitere Nachteile der Musterfeststellungsklage

Darüber hinaus ist die Angelegenheit für die geschädigten Kunden mit Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens noch lange nicht erledigt. Denn selbst, wenn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens des Konzerns festgestellt wurde, müssen die Verbraucher im Anschluss daran noch eigenständig Leistungsklage erheben. Diese verläuft im Einzelfall zwar womöglich schneller und unkomplizierter – kostet aber ebenfalls Zeit, Geld und Nerven.

Zudem ist zu bedenken, dass die Klage vor dem „Hausgericht“ von VW in Braunschweig eingelegt wurde – die Rechtsprechung gilt hier in diesen Fällen gemeinhin als nicht sehr verbraucherfreundlich.

Unser Ratschlag für Verbraucher: Raus aus dem Klageregister und individuell gegen den Autohersteller vorgehen

Keine Sorge: Wenn Sie sich bereits für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, haben Sie damit die Verjährung Ihrer Ansprüche gehemmt und somit zunächst alles richtig gemacht. Sollten Sie sich jedoch entscheiden, Ihre Ansprüche individuell durchsetzen zu sollen, so können Sie sich noch bis zum ersten Termin der mündlichen Verhandlung – also bis zum 30. September 2019 – ohne Risiko wieder abmelden.

Unser Fazit lautet daher: Wenn möglich sollten geschädigte Dieselfahrer individuell gegen den Autohersteller vorgehen. In den meisten Fällen ist der individuelle Klageweg schneller und effektiver als die Musterfeststellungsklage – und mit jedem Jahr, das vergeht, ist ihr Fahrzeug weniger wert.

Keine Zeit zu verlieren: Warum schnelles Handeln jetzt entscheidend ist

Noch bis zum 30. September 2019 können Sie sich von der Musterfeststellungsklage abmelden und sich für den Weg der Einzelklage entscheiden. Weiterhin stehen Ihre Erfolgsaussichten gerade sehr gut – nahezu alle Land- und Oberlandesgerichte entscheiden mittlerweile im Sinne der Geschädigten. Oftmals kommt auch ein für Sie vorteilhafter Vergleich zustande.

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